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Adler Apotheke: 02103 54200

Albatros Apotheke: 02103 80809

Voraussetzungen für eine Erstattung:

  • Die pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad (1,2,3,4 oder 5)i eingestuft.
  • Die pflegebedürftige Person lebt zuhause oder in einer Wohngemeinschaft (keine stationäre Einrichtung, kein Pflegeheim).
  • Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut/gepflegt.

i Voraussetzung für eine Kostenübernahme der gesetzlichen erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel-Versorgung nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB.