Voraussetzungen für eine Erstattung:
- Die pflegebedürftige Person ist mit Pflegegrad (1,2,3,4 oder 5)i eingestuft.
- Die pflegebedürftige Person lebt zuhause oder in einer Wohngemeinschaft (keine stationäre Einrichtung, kein Pflegeheim).
- Die pflegebedürftige Person wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut/gepflegt.
i Voraussetzung für eine Kostenübernahme der gesetzlichen erstattungsfähigen Pflegehilfsmittel. Pflegehilfsmittel-Versorgung nach § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB.
