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Schutzimpfungen

Die regelmäßige Grippeschutzimpfung kann einen besonderen Schutz gegen Influenza-Viren bieten. Unsere Impfexpert/innen beraten Sie kompetent über aktuelle Empfehlungen der STIKO und stehen für all Ihre Fragen rund um die Impfung zur Verfügung.

Kommen Sie gesund durch die Grippezeit!

Eine Influenza, die echte Grippe, kann nicht nur lästig sein, sondern ist gerade für ältere und vorerkrankte Personen eine sehr ernstzunehmende Erkrankung. Doch es gibt einen einfachen und bewährten Weg, sich davor zu schützen: die Grippeschutzimpfung. Die jährliche Durchführung der Schutzimpfung zwischen Oktober und Dezember wird von der ständigen Impfkommission (STIKO) als Expertengruppe des renommierte Robert Koch-Instituts empfohlen. Also, vereinbaren Sie einen Termin und kommen Sie vorbei.

Zur Durchführung der Impfung benötigen wir von Ihnen:

  • Ihren Personalausweis
  • Ihre Versichertenkarte
  • Ihren Impfausweis (falls vorhanden)
  • Ihre ausgefüllte Einwilligungsbestätigung (erhalten Sie mit der Buchungsbestätigung per E-Mail)

Neue Termine ab September 2025 möglich

Wir impfen Sie sicher und zuverlässig gegen Influenza (Grippe).

Elke Caspar
Sonja Grabbert
Sarah Holz
Muna Khalil
Yvonne Korte
Maurice Plogmann
Angela Schmidt
Benedict Schulz
Dorothee Sesterhenn

Antworten auf häufige Fragen

Wie werden Grippeviren übertragen?

Die Grippe wird von Viren verursacht, die durch Tröpfchen – etwa beim Niesen, Husten oder Sprechen – übertragen werden. Zudem kann die Grippe von Hand zu Hand, zum Beispiel beim Händeschütteln oder über verunreinigte Gegenstände (beispielsweise Türgriffe) übertragen werden. Ansteckungsgefahr besteht vor allem dort, wo sich viele Menschen aufhalten, beispielsweise in öffentlichen Verkehrsmitteln, Arbeitsstätten, Schulen oder Einkaufsstätten.

Welchen Gruppen wird die Grippeschutzimpfung empfohlen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenza-Impfung für:

  • alle Personen ab 60 Jahre
  • Schwangere ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon
  • Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens (wie z.B. chronische Krankheiten der Atmungsorgane, Herz- oder Kreislaufkrankheiten, Leber- oder Nierenkrankheiten, Diabetes oder andere Stoffwechselkrankheiten, chronische neurologische Grundkrankheiten wie z.B. Multiple Sklerose mit durch Infektionen getriggerten Schüben, angeborene oder erworbene Immundefizienz oder HIV)
  • Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle im selben Haushalt Lebende oder von ihnen betreute Risikopersonen (siehe oben) gefährden können

Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem:

  • Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal)
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können
Wer darf nicht gegen Influenza geimpft werden?

Wer an einer fieberhaften Erkrankung (Körpertemperatur ≥38,5 °C) oder einer akuten Infektion leidet, sollte zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte so bald wie möglich nachgeholt werden.

Bei Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß oder gegen einen anderen Bestandteil des Influenza-Impfstoffs sollte die Möglichkeit einer Impfung gegen Influenza mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden.

Kinder und Jugendliche, die an einer klinischen Immundefizienz oder an schwerem Asthma leiden oder eine Salicylat-Therapie erhalten, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV, Nasenspray) geimpft werden. Für weitere Informationen und die genaue Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe ist die jeweilige Fachinformation zu beachten.

Wann ist der richtige Impfzeitpunkt?

Die jährliche Influenzawelle erreicht in Deutschland meist nach der Jahreswende ihren Höhepunkt. Mit einem Anstieg der Fallzahlen ist ab Ende September zu rechnen. Da der vollständige Impfschutz erst 10 bis 14 Tage nach der Impfung erreicht wird, empfehlen wir, sich ab Oktober bis Mitte Dezember impfen zu lassen.

Sollte die Impfung in diesen Monaten versäumt werden, kann es auch zu Beginn oder im Verlauf der Grippewelle noch sinnvoll sein, die Impfung nachzuholen. Schließlich ist nie genau vorherzusagen, wie lange eine Influenzawelle andauern wird.

Welche Nebenwirkungen sind nach der Influenza-Impfung zu erwarten?

Der saisonale Influenza-Impfstoff ist in der Regel gut verträglich. Leichte Symptome sind die Folge der natürlichen Auseinandersetzung des Immunsystems mit dem Impfstoff. Unabhängig von der Art des Impfstoffs treten gelegentlich vorübergehend Allgemeinsymptome wie bei einer Erkältung auf (Fieber, Frösteln oder Schwitzen, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- oder Gliederschmerzen). In der Regel klingen diese Beschwerden innerhalb von 1 bis 2 Tagen folgenlos wieder ab.

Nach der Impfung mit dem Totimpfstoff kann es – wie bei anderen Impfungen auch – vorübergehend zu Lokalreaktionen (leichte Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Impfstelle) kommen (Impfreaktion).

Der Lebendimpfstoff (LAIV, Nasenspray) aus abgeschwächten Influenzaviren kann darüber hinaus eine verstopfte oder laufende Nase auslösen.

In Deutschland ist das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) für die Überwachung der Nebenwirkungen von Arzneimitteln zuständig.

Kann es trotz Influenza-Impfung zu einer Influenza-Erkrankung kommen?

Keine Impfung kann 100%igen Schutz bieten. Daher kann es auch nach einer Grippeschutzimpfung zu einer Influenza-Erkrankung kommen, vor allem wenn die Infektion kurz vor der Impfung stattgefunden hat oder kurz danach, wenn der Impfschutz also noch nicht voll ausgebildet ist.

Bei entsprechenden Symptomen sollte trotz Impfung eine Influenza nicht ausgeschlossen werden. Bei Patienten mit erhöhtem Risiko für schwere Verläufe oder tatsächlich schweren Krankheitsverläufen sollte rechtzeitig eine antivirale Behandlung in Betracht gezogen werden.

Oft werden von anderen Erregern verursachte Atemwegsinfekte fälschlich für ein Impfversagen gehalten. Das Auftreten einer fieberhaften Erkältung aufgrund anderer Erreger stellt trotz der verwirrenden Bezeichnung „grippaler Infekt“ kein Versagen der Influenza-Impfung dar. Auch die Impfung selbst kann leichte fieberhafte Reaktionen hervorrufen (siehe Nebenwirkungen). Dies zeigt die Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff an.

Reise geplant? Kontrollieren Sie rechtzeitig Ihren Impfschutz!

Wenn Sie gerade zu den Glücklichen gehören, bei denen demnächst eine Fernreise ansteht, achten Sie darauf: Je nach Reiseland können zusätzliche Impfungen notwendig oder empfehlenswert sein. Lassen Sie frühzeitig Ihren Impfschutz kontrollieren, damit Sie auf Ihren Traumurlaub auch gesundheitlich bestens vorbereitet sind. Frau Freitag, unsere Spezialistin auf dem Gebiet der Reiseimpfungen, berät Sie anhand Ihres aktuellen Impfbuchs und gibt Ihnen passende Empfehlungen für Ihr Wunschreiseziel. Bitte machen Sie dazu einen Termin mit Ihr aus.

Falls Sie kein aktuelles gelbes Impfbüchlein besitzen, stellen wir Ihnen (Kostenbeitrag 1 €) gern ein neues aus. Vereinbaren Sie Ihren Termin über Telefon, WhatsApp, E-Mail oder buchen Sie direkt online.

Sie haben Fragen?

Ich bin die Expertin für Reiseimpfungen

Silke Freitag