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Wer darf nicht gegen Influenza geimpft werden?

Wer an einer fieberhaften Erkrankung (Körpertemperatur ≥38,5 °C) oder einer akuten Infektion leidet, sollte zu diesem Zeitpunkt nicht geimpft werden. Die Impfung sollte so bald wie möglich nachgeholt werden.

Bei Personen mit einer schweren Allergie gegen Hühnereiweiß oder gegen einen anderen Bestandteil des Influenza-Impfstoffs sollte die Möglichkeit einer Impfung gegen Influenza mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt besprochen werden.

Kinder und Jugendliche, die an einer klinischen Immundefizienz oder an schwerem Asthma leiden oder eine Salicylat-Therapie erhalten, dürfen nicht mit dem Influenza-Lebendimpfstoff (LAIV, Nasenspray) geimpft werden. Für weitere Informationen und die genaue Zusammensetzung der Influenza-Impfstoffe ist die jeweilige Fachinformation zu beachten.