Medizinisches Cannabis
Aus Ihrer Adler Apotheke
Seit Anfang 2025 sind wir eine Cannabis versorgende Apotheke und Mitglied im VCA! Das heißt aber nicht, dass wir Cannabispflanzen in unserem Apotheken-Garten anbauen oder die Blüten selbst trocknen. Und wir sind auch kein Social-Club. Was heißt also Cannabis versorgende Apotheke?
Bei uns gibt es Cannabis nur auf Rezept und nur für den medizinisch begründeten Gebrauch.
In manchen Fällen kann medizinisches Cannabis eine wertvolle Alternative zur klassischen Medizin sein. Seit der Gesetzesänderung im Jahr 2017 ist Cannabis in Deutschland als verschreibungspflichtiges Arzneimittel zugelassen – und immer mehr Menschen erfahren dadurch spürbare Erleichterung bei chronischen Schmerzen, Migräne oder neurologischen Erkrankungen wie Multipler Sklerose.
Wir haben in den vergangenen Monaten unser Labor modernisiert, unsere Rezeptur erweitert – und sind eine “Cannabis versorgende Apotheke” geworden. Wir stellen medizinische Cannabis-Rezepturen her, geben sie persönlich in der Apotheke ab, wir dürfen sie aber auch versenden. Wer ein entsprechendes ärztliches Rezept besitzt, kann es ganz einfach online bei uns einreichen oder vor Ort in der Apotheke abgeben. Die fertige Rezeptur kann dann auf Wunsch diskret nach Hause geliefert, direkt bei uns abgeholt werden oder sie wird eben deutschlandweit versendet.
Selbstverständlich arbeiten wir nach höchsten pharmazeutischen Standards und mit großer Sorgfalt. In unserem Sortiment führen wir verschiedene Sorten medizinischer Cannabisblüten mit unterschiedlichen Wirkstoffstärken, sodass wir individuell auf die jeweiligen Bedürfnisse eingehen können.
Der Zugang zu medizinischem Cannabis ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben geknüpft. Für jede Abgabe – auch für Folgerezepturen – muss ein aktuelles Rezept vorliegen. In bestimmten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, etwa bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen. Wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, kann der Arzt ein Privatrezept ausstellen, das die Patientin oder der Patient selbst zahlt.
Bemerkenswert ist eine derzeit geplante Gesetzesänderung: Die Bundesgesundheitsministerin Nina Warken möchte künftig vorschreiben, dass Cannabisblüten nur dann verschrieben werden dürfen, wenn zuvor ein persönlicher Arztkontakt stattgefunden hat – entweder in der Praxis oder im Rahmen eines Hausbesuchs, online Sprechstunden wären dann nicht mehr zugelassen. Ziel ist es, die Versorgung weiter zu regulieren und die ärztliche Begleitung engmaschiger zu gestalten.
Unabhängig von der Gesetzeslage über den Konsum von Cannabis hat sich der Bedarf an medizinischem Cannabis immens entwickelt.
Im Jahr 2024 wurden über 72 Tonnen getrockneter Cannabisblüten für medizinische und wissenschaftliche Zwecke nach Deutschland importiert – die heimische Produktion lag bei nur rund 2,6 Tonnen. Grund genug für deutliche Bemühungen, die heimische Produktion und Lizenzierung zu erweitern.
Also vielleicht sollten wir doch noch einmal über den Cannabisanbau in unserem Garten nachdenken?
Mehr zu dem Thema finden Sie hier.
-
Veröffentlicht:01. November 2025
-
Thema:Apotheke
-
Autor/inMaurice Plogmann